Hallenordnung
- Die Benützung der Turnhalle erfolgt auf eigene Gefahr.
- Vermeiden Sie riskante oder unsachgemäße Übungen, die Verletzungen verursachen können.
- Es besteht die Notwendigkeit, die Geräte ordnungsgemäß zu verwenden und keine übermäßigen Belastungen oder Manipulationen vorzunehmen.
- In der Kunstturnhalle darf nur barfuß, mit Socken oder Turnpatschen bzw. Hallensportschuhen mit hellen abrieblosen Sohlen geturnt werden.
- Es dürfen ab dem blauen Mattenboden keine Getränke mitgenommen oder getrunken werden.
- Der Verzehr von Speisen inkl. Kaugummi ist strengstens untersagt.
- Die Magnesiumbenutzung ist auf das notwendige Maß zu beschränken.
- Der Bereich vor den großen Spiegeln muss ausnahmslos frei bleiben und darf nicht mit Kleingeräten, Brettern, Kästen, Matten usw.verstellt werden.
- Das Betreten des Hallenbereichs ist nur SportlerInnen, TrainerInnen und FunktionärInnen gestattet.
- Das Rauchen ist in allen Räumen untersagt, das mitnehmen von Tieren im gesamten Hallenbereich ist verboten.
- Vor Benutzung der Bodenfläche und der Akrobatikbahn sind die Hände vom Magnesiastaub zu säubern.
- Auf dem Weg von der Turnhalle zum WC müssen Schuhe oder Schlapfen getragen werden. Es ist nicht gestattet barfuß, mit Socken oder den Hallenschuhen aufs WC zu gehen.
- Der verantwortliche Übungsleiter hat als letzter der Gruppe die Halle zu verlassen und muss sich vergewissern, dass die Halle in ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen wird.